Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
cofenster GmbH

Geschäftsanschrift: Steinhöft 9, 20459 Hamburg
Registergericht Hamburg, Handelsregister HRB 162467
Vertreten durch: Tom Vollmer, Oliver Wegner

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle entgeltlichen, zeitlich begrenzten Nutzungen von Softwareanwendungen auf Basis von Software as a Service, die von der cofenster GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg (nachfolgend "cofenster", "wir" oder "uns" genannt) durch einen Kunden bereitgestellt werden.

1.2 Der Kunde (im Folgenden "Kunde", "Sie" oder "Ihr" genannt) ist ein Unternehmen, das die von cofenster zur Verfügung gestellte Softwarelösung nutzt, um seinen Mitarbeitern die Erstellung von Video-Marketingmaterial und anderen Videobotschaften zu ermöglichen.

1.3 Der Kunde und cofenster können im Folgenden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet werden.

1.4 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Für die Nutzung der cofenster-Software gelten allein diese AGB und die in diesen in Bezug genommenen Vereinbarungen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer Bestellung oder in sonstigen Dokumenten des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und cofenster in diesem Fall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Kunden können nur Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sein.  

1.6 Die cofenster-Software ist eine Software, die es dem Kunden ermöglicht, aufgenommene Videos zu bearbeiten und zu individualisieren. Zur Individualisierung kann der Kunde bspw. eigene Texte, Grafiken, Bilder oder Musik in die Videos einfügen.

1.7 Die vorliegenden AGB dienen dazu, die jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung der cofenster-Software festzulegen.

2. DEFINITIONEN

Die nachfolgend fettgedruckten Begriffe haben die unten angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden.

„Bestellung“ bezeichnet das bei der Buchung der cofenster-Software mit dem Kunden abgeschlossene zusätzliche Formular, welches insbesondere Einzelheiten zu den Leistungsbestandteilen, Preis und Zahlungsbedingungen enthält.  

„cofenster-App“ bezeichnet unsere Anwendung für mobile Endgeräte, über welche der Nutzer eigenes Videomaterial erstellen und mittels der cofenster-Software bearbeiten kann. 

„cofenster-Software“ bezeichnet unsere webbasierten Anwendungen, Tools und Plattformen für die Video-Erstellung (einschließlich des Website-Hostings), die Sie über unsere Webseite www.cofenster.com und über unsere cofenster-App erreichen können.  

“cofenster-Pakete” bezeichnet die auf der Website beschriebenen  

“Kundenkonto” bezeichnet den Zugang zur cofenster-Software über ein individuelles Konto.

„Nutzer“ meint die jeweilige natürliche Person (z. B. Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Bevollmächtigte des Kunden), die die cofenster-Software über die Webapplikation oder über die mobile Applikation nutzt und hiermit arbeitet. 

„Probezeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, in welchem cofenster die cofenster-Software dem Kunden freiwillig kostenlos zur probeweisen Nutzung bereitstellt. Der jeweilige Zeitraum kann variieren und wird bei Beginn des Probezeitraums angegeben.  

"Personenbezogene Daten" bezieht sich auf Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).

“Vertrag” bezeichnet alle Vertragsdokumente, bestehend aus den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, der Bestellung und allen Vertragsdokumenten, auf die darin verwiesen wird. Abweichende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil;

“Vertragszeitraum” bezeichnet den Zeitraum vom Abschluss des erstmaligen Vertrags (Grundlaufzeit) sowie alle weiteren Folgelaufzeiten des Vertrags.

3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung der cofenster-Software zustande. Mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Annahme der Bestellung von cofenster erklären Sie sich einverstanden mit der Geltung der Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des betreffenden Angebots in Kraft sind. Juristische Personen müssen durch eine natürliche Person handeln, welche die Befugnis besitzt, vertragliche Verpflichtungen im Namen und im Auftrag der betreffenden juristischen Person einzugehen.

3.2 Die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt nur vollständig und bedingungslos. Eine bedingte Annahme wird als unwirksam betrachtet. Wenn Sie den AGB oder dem Vertrag nicht zustimmen, können Sie keinen Zugang zur cofenster-Software erhalten.

3.3 Als Kunde sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Nutzer die Vertragspflichten einhalten, und haften in dieser Hinsicht für cofenster. Sie verpflichten sich, aktiv mit cofenster und insbesondere mit seinen Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zu gewährleisten.

4. BESTELLUNG VON COFENSTER-PAKETEN

4.1 Der Zugang zur cofenster-Software erfordert die Bestellung eines cofenster-Pakets.

4.1.1 Probezeitraum

(1) cofenster kann Erstnutzern die cofenster-Software für einen Probezeitraum kostenlos zur Verfügung stellen. Die Funktionen der cofenster-Software sind in diesem Probezeitraum beschränkt. Bei einer Probenutzung ist der Kunde lediglich berechtigt, die cofenster-Software intern zu Evaluationszwecken, zeitlich begrenzt auf den Probezeitraum, zu nutzen. Während des Probezeitraums ist eine produktive Nutzung strikt untersagt.

(2) Die Nutzung während des Probezeitraums erfolgt auf eigenes Risiko.

(3) Die Berechtigung zur kostenlosen Probenutzung überprüft cofenster nach eigenem Ermessen und kann, insbesondere bei mehrmaligem Gebrauch dieser Funktion, dem Kunden verweigert werden.

(4) cofenster übernimmt im Rahmen der Überlassung der cofenster-Software zur Probenutzung keinerlei Haftung im Sinne einer Gewährleistung für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften. 

(5) Die kostenlose Probenutzung und das Recht des Kunden, die cofenster-Software während des Probezeitraums zu nutzen, enden automatisch nach dem Ablauf des Probezeitraums. Nach Ablauf des Probezeitraums werden die vom Kunden gespeicherten Inhalte gelöscht.

(6) Möchte der Kunde die cofenster-Software nach dem Probezeitraum weiter nutzen, hat er einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen.

4.1.2 cofenster Pakete

(1) cofenster bietet verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Umfang an. Die einzelnen cofenster-Pakete sowie die entsprechenden Bestandteile sind auf www.cofenster.com dargestellt. Außerdem erstellt cofenster maßgeschneiderte cofenster-Pakete für Unternehmen. Bitte nehmen Sie über dieses Formular Kontakt mit uns auf und wir entwickeln ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Paket.

(2) Die Angebote, die von cofenster erstellt werden, sind in der Regel 30 Tage ab ihrem Ausstellungsdatum verbindlich, es sei denn, es wurde in der Bestellung etwas anderes angegeben. Wenn der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums annimmt, verliert es seine Verbindlichkeit. Um ein cofenster-Paket abzuschließen, muss der Kunde die entsprechende Bestellung in Textform durch Unterschrift innerhalb der genannten Frist akzeptieren.

(3) Durch die Annahme einer Bestellung werden die AGB in Ihrer zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots und des Zustandekommens des Vertrags gültigen Fassung vollständig und uneingeschränkt einbezogen.

(4) Wenn Sie Änderungen und Erweiterungen an der Bestellung vornehmen möchten (z. B. Anzahl der Kundenkonten, Account-Erweiterungen, zusätzliche Leistungen), muss entsprechend ein neues Angebot erstellt werden. Das neue Angebot wird zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam und ersetzt oder erweitert das vorherige Angebot, sofern Sie es akzeptieren.

5. KUNDENKONTO UND ZUGRIFF

5.1 Der Zugriff auf die cofenster-Software erfolgt ausschließlich online über die cofenster web-App, erreichbar unter www.cofenster.com und über die native- -App. Die native cofenster-App kann der Kunde im Play Store oder App Store herunterladen. Während der Vertragslaufzeit gewährt cofenster dem Kunden den Zugriff auf die cofenster-Software über diese drei Kanäle. 

5.2 Die Nutzung der Dienste erfolgt wie folgt: Der Kunde erstellt online unter www.cofenster.com ein Kundenkonto unter Eingabe einer E-Mail-Adresse, eines Passworts. Mittels seiner E-Mail-Adresse und dem Passwort (zusammen nachfolgend bezeichnet als „Zugangsdaten“) kann sich der Kunde anmelden und die cofenster-Software nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, nur volljährigen Mitarbeitern Zugriff auf sein Kundenkonto zu gewähren. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dieses durch geeignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Die Erstellung des Kundenkontos ist für den Kunden kostenfrei. Der Kunde ist verpflichtet, cofenster unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. cofenster ist für einen Missbrauch der Zugangsdaten nicht verantwortlich. 

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der cofenster-Software auf eigene Kosten zu schaffen. Ein Zugriff auf die cofenster-Software ist nur mittels eines aktuellen Browsers von Chrome, Firefox oder Safari möglich. 

5.4 Um die cofenster-App zu nutzen, generiert der Kunde über seinen Zugang auf www.cofenster.com einen Code, welchen der Kunde zusammen mit der bei Erstellung des Kundenkontos angegebenen E-Mail-Adresse in der cofenster-App eingibt. Stimmen die E-Mail-Adresse und der Code überein, kann der Kunde die cofenster-App nutzen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen und die gesicherten Dateien an einem geschützten Ort aufzubewahren. Die Sicherung der Daten muss so erfolgen, dass ihre Wiederherstellung jederzeit möglich ist.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Inhalte vor ihrer Übermittlung in die cofenster-Software auf Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

5.7 Der Kunde hat cofenster unverzüglich zu informieren, wenn Ausfälle, Störungen oder andere Beeinträchtigungen der cofenster-Software entstehen. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt § 536c BGB entsprechend.

5.8 Der Kunde wird cofenster von allen Kosten, Ansprüchen und Nachteilen unverzüglich freistellen, die Dritte gegen cofenster aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB und/oder die Nutzungsrichtlinie geltend machen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, cofenster sämtliche durch die Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, einschließlich anfallender Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

6. NUTZUNGSRECHTE

6.1 Der Kunde ist berechtigt die cofenster-Software, so wie diese von cofenster bereitgestellt wird, weltweit zu nutzen. 

6.2 Die cofenster-Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält an der cofenster-Software ein einfaches, d.h. nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der cofenster-Software mittels Zugriffs über das Internet nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen. 

6.3 Die cofenster-Software darf nur durch den Kunden und durch die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern genutzt werden. Eine Nutzung darf nur für betriebsinterne Zwecke des Kunden erfolgen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die cofenster-Software an einen Dritten zu vermieten, zu verleihen bzw. ihm die Nutzung für dessen eigene Zwecke zu gestatten. Dem Kunden ist es insbesondere nicht erlaubt, mittels der cofenster-Software selbst als Service Provider gegenüber Dritten aufzutreten.

6.4 Es ist weder dem Kunden noch den einzelnen Nutzern gestattet, Änderungen an der cofenster-Software vorzunehmen oder diese zu dekompilieren, zu disassemblieren, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering) oder anderweitig Einfluss auf die Programmlogik zu nehmen. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, den Programmcode der cofester-Software oder Teile hiervon zu verändern und/oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der cofenster-Software zu erstellen. Dies gilt nicht in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen der §§ 69d, 69e UrhG. Das Verbot, Änderungen an der Software vorzunehmen, gilt demnach nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens außerstande ist.

7. EIGENTUM UND GARANTIEN

7.1 Videos und Inhalte

7.1.1 Auf die vom Kunden erstellten Inhalte in den jeweiligen Videos hat cofenster keinen Einfluss. cofenster stellt lediglich Hilfsmittel zur Erstellung von Videos bereit. Nach dem Herunterladen der Videos stehen alle Rechte an den erstellten Videos allein dem Kunden zu. 

7.1.2 Der Kunde garantiert, dass er nur solche Inhalte in der cofenster-Software verwendet, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Hierzu gehören auch vom Kunden bereitgestellte und verwendete Musik, Bilder, Schriftarten, Logos oder Farben sowie ähnliche Zusatzinhalte. Ggf. erforderliche Autorisierungen und Einwilligungen wird der Kunde vor der Nutzung einholen.

7.1.3 Es ist dem Kunden untersagt, rechtswidrige Inhalte mittels der cofenster-Software aufzunehmen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise herzustellen. Es ist dem Kunden außerdem untersagt, solche Inhalte mittels der cofenster-Software zu erstellen, die in der Nutzungsrichtlinie als unzulässige Inhalte genannt sind. 

7.1.4 Vor der Nutzung der cofenster Software muss der jeweilige Nutzer der cofenster-Nutzungsrichtlinie für die Nutzung der cofenster-Software (nachfolgend bezeichnet als „Nutzungsrichtlinie“) zustimmen. Die Nutzungsrichtlinie enthält vor allem Regelungen zu den Inhalten, die mittels der cofenster-Software verarbeitet werden. Die Nutzungsrichtlinie ist diesen AGB als Anlage 1 beigefügt.

7.2 Mediatheken

Der Kunde hat die Möglichkeit, in den Videos Musik eines Drittanbieters einzufügen. Soweit die Inhalte von cofenster dem Kunden bereitgestellt werden, darf der Kunde diese Inhalte nur über die cofenster-Software in die erstellten Videos einbinden. Eine separate Verwendung dieser Inhalte auf anderen Plattformen, in einer anderen Software oder auf sonstige Weise außerhalb der cofenster-Software ist unzulässig. 

8. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

8.1 Vertragslaufzeit

8.1.1 Die Vertragslaufzeit wird in der Bestellung definiert. Die Vertragslaufzeit beginnt an dem in der Bestellung vereinbarten Datum oder, falls kein Datum vereinbart wurde, am Datum des Inkrafttretens des Vertrags, das dem Datum der Annahme der Bestellung durch den Kunden entspricht und gilt für den in der Bestellung genannten Zeitraum (“Grundlaufzeit”).

8.1.2 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung des Vertrags gemäß Ziff. 8.2, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch und wiederkehrend um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge (“Folgelaufzeit”).

8.1.3 Der Vertrag endet nach Kündigung automatisch mit dem Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit.

8.1.4 Jeder angefangene Vertragslaufzeit ist in voller Höhe zu vergüten.

8.2 Kündigung

8.2.1 Nach Ablauf der Grundlaufzeit sowie Folgelaufzeit kann der Kunde den Vertrag jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber cofenster kündigen. Die Kündigung des Vertrags muss an den in der Bestellung genannten Hauptkontakt elektronisch oder auf einem anerkannten Postweg, der einen Nachweis des Versands und des ordnungsgemäßen Empfangs zur Verfügung stellt, gerichtet werden.

8.2.2 Die Kündigung des Kunden ist jeweils zum Ablauf der Grundlaufzeit oder der Folgelaufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten möglich.

8.2.3 Jeder der Vertragspartner kann diesen Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für cofenster insbesondere dann vor, wenn (i) der Kunde bzw. die jeweiligen tatsächlichen Nutzer der cofenster-Software schuldhaft gegen unsere Nutzungsrichtlinie verstoßen; (ii) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Höhe von zwei (2) Monatszahlungen in Verzug ist; (iii) der Kunde gegen die vereinbarten Geheimhaltungspflichten verstößt; (iv) der Kunde die cofenster-Software unbefugt einem Dritten überlässt; (v) der Kunde die cofenster-Software missbraucht oder für andere unzulässige Zwecke nutzt; (vi) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber cofenster gefährdet ist; (vii) der Kunde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt; oder (viii) beim Kunden der insolvenzrechtliche Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Zahlungsfristen‍

9.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragsbeziehung den bei Vertragsbeginn vereinbarten Preis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und anderen gesetzlichen indirekten Steuern für die cofenster-Software zu entrichten. Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur, sofern die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

9.1.2 Der Preis für das in der Bestellung vereinbarte cofenster-Paket wird jeweils zu Beginn der Grundlaufzeit oder der Folgelaufzeit im Voraus für die gesamte Grund- oder Folgelaufzeit von cofenster in Rechnung gestellt.

9.1.3 Der Kunde zahlt per Rechnung. cofenster stellt eine Rechnung über die noch offenen Beträge aus. Die Rechnungsbeträge sind nach Zugang der Rechnung beim Kunden innerhalb von 30 Tagen und auf das in der Rechnung angegebene Konto von cofenster bargeldlos per Überweisung zu zahlen. Eine Skontierung ist nicht möglich.

9.1.4 Es gelten abweichende Zahlungsfristen, soweit diese im Rahmen der Bestellung anders zwischen den Parteien vereinbart sind.

9.2 Preisanpassung

9.2.1 cofenster kann den zu zahlenden Preis erstmals nach Ablauf von sechs (6) Monaten mit einer Frist von einem (1) Monat zum darauf folgenden Monatsbeginn erhöhen, sofern und soweit sich die Kosten von cofenster, die cofenster für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags entstehen, erhöht haben.

9.2.2 Sofern die Erhöhung zehn (10) % des zuletzt gültigen Preises überschreitet, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Preisanpassung schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, gilt seine Zustimmung zu der Preisanpassung als erteilt und wird die Preisanpassung Bestandteil des Vertrags. Auf dieses Sonderkündigungsrecht sowie die Folgen einer unterlassenen Kündigung weist cofenster den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hin.

10. FOLGEN BEI VERTRAGSVERLETZUNG

10.1 Verletzt der Kunde die Regelungen dieser AGB oder des Vertrags oder bei verstößen des Kunden gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften, ist cofenster berechtigt, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die cofenster-Software zu sperren bzw. die Leistungen auszusetzen, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt wird. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Kunde trotz entsprechender vorheriger Abmahnung von cofenster weiterhin oder wiederholt die Regelungen dieser AGB, kann cofenster das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht von cofenster zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. 

10.2 cofenster ist berechtigt, das Kundenkonto sofort zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die in der cofenster-Software genutzten Inhalte des Kunden rechtswidrig sind und/oder die Rechte von Dritten verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder die Verletzung Rechter Dritter liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte cofenster hiervon in Kenntnis setzen. In diesem Fall wird cofenster den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür benachrichtigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

10.3 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

10.4 Eine Sperrung und/oder Löschung des Kundenkontos aufgrund der genannten Verstöße kann während des Vertragszeitraums vorgenommen werden, ohne dass dem Kunden in diesem Fall eine Rückerstattung zusteht.

11. FOLGEN DER BEENDIGUNG

11.1 Mit Ende der Vertragslaufzeit erlöschen die Rechte des Kunden, die kostenpflichtigen Angebote von cofenster nutzen zu dürfen. Der Kunde hat die noch über cofenster gespeicherten Daten vor Beendigung des Vertrags zu exportieren.

11.2 Eine Kündigung/Beendigung des Vertragsverhältnisses beinhaltet zugleich eine Kündigung/Beendigung des Kundenkontos. 

11.3 Die von cofenster zu diesem Zeitpunkt noch gespeicherten Videos werden nach Vertragsende gelöscht. 

11.4 Wenn cofenster diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich alle nicht bezahlten und bis zum Ende des Abrechnungszeitraums fälligen Gebühren zu entrichten. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung von bereits an cofenster gezahlten Gebühren.

12. VERFÜGBARKEIT, WARTUNG UND WEITERENTWICKLUNG

12.1 Der Anspruch auf Nutzung der cofenster-Software besteht nur im Rahmen des anerkannten Stands der Technik. Die cofenster-Software ist im Jahresmittel 99% verfügbar. Hiervon ausgenommen sind Wartungsarbeiten an der Software und solche Ausfälle, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, welche außerhalb des Einflussbereichs von cofenster liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von cofenster handeln, von cofenster nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt und die sonstigen in Ziff. 13.4 genannten Umstände. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von cofenster haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der cofenster-Software haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

12.2 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die cofenster-Software oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. cofenster berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden, indem der Kunde rechtzeitig vor der Durchführung benachrichtigt wird und Wartungsarbeiten in einer Zeit durchführt, in welcher die cofenster-Software typischerweise nicht genutzt wird. Bei unvorhergesehenen notwendigen Wartungsarbeiten kann es sein, dass die Information nicht mehr rechtzeitig erteilt werden kann. 

12.3 cofenster behält sich nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards; Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Leistungsänderungen“) vor, soweit diese der technischen Verbesserung dienen und/oder sich im Einzelfall als sachdienlich erweisen und diese für den Kunden zumutbar sind. Änderungen im Sinne dieser Ziff. 12.1 sind für den Kunden insbesondere dann zumutbar, wenn hierdurch nicht die Qualität der Leistung für den im Vertrag vorgesehenen Verwendungszweck beeinträchtigt wird. Stellt cofenster dem Kunden Leistungsänderungen bereit, unterliegen diese ebenfalls den AGB, sofern sie nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird cofenster den Kunden rechtzeitig vor der Änderung informieren. Sollten durch eine Leistungsänderung für den Kunden wesentliche Nachteile entstehen, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Der Kunde muss in diesem Fall innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die wesentliche Leistungsänderung kündigen.

13. GEWÄHRLEISTUNG

13.1 Für die Beschaffenheit der cofenster-Software ist nur die von cofenster bei Vertragsschluss im Rahmen der Bestellung zur Verfügung gestellte Beschreibung der cofenster-Software (nachfolgend bezeichnet als „Beschreibung“) maßgeblich. Bei Aktualisierungen der cofenster-Software findet der zuletzt zur Verfügung gestellte Stand der Beschreibung Anwendung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der IT-Sicherheit. Die Beschreibung stellt eine reine Leistungsbeschreibung und keine Garantie dar. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie vor Vertragsschluss von cofenster ausdrücklich als solche bezeichnet worden ist. Eine weitergehende Beschaffenheit ist nicht geschuldet.

13.2 cofenster gewährt dem Kunden sowie den autorisierten Nutzern Zugang zur cofenster-Software. cofenster übernimmt keine Garantie für den sicheren, unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb des Kunden oder der Eignung von dessen Systemen für die Darstellung und/oder Nutzbarkeit der cofenster-Software. Bei etwaigen Mängeln ergreift cofenster die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist.

13.3 cofenster leistet keine Gewähr für Fehler der cofenster-Software, die (i) durch Anwendungsfehler des Kunden verursacht worden sind; als Anwendungsfehler gelten auch nicht vorhandene oder unzureichende Datensicherungsmaßnahmen (i.S.v. Ziff. 5.5 dieser AGB), die einen Datenverlust vermieden hätten; (ii) auf Virenbefall oder sonstigen äußeren, von cofenster nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfällen und anderen der in Ziff. 13.4 genannten Umständen beruhen; (iii) die darauf beruhen, dass die cofenster-Software auf eine andere, als in Ziff. 5.1 und Ziff. 5.3 beschriebene Art und Weise genutzt wird und/oder die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems und/oder Softwareanwendungen anderer Hersteller zurückzuführen sind; oder solchen Fehlern, die (iv) darauf beruhen, dass die cofenster-Software vom Kunden oder Dritten eigenmächtig geändert wurde.

13.4 cofenster ist von der Leistungspflicht befreit, soweit einer der folgenden Umstände die Leistungserbringung von cofenster hindert: Kriegshandlungen, rechtmäßiger Arbeitskampf, Unruhen, Feindseligkeiten, Enteignungen, Sabotageakte, Sturm, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, sonstige Fälle höherer Gewalt, sowie Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht durch cofenster verursacht wurden, behördliche Auflagen, Pandemien oder sonstige Ereignisse, die nach sinnvollem Ermessen außerhalb der Kontrolle von cofenster liegen, auch wenn diese Umstände bei einem Subunternehmer auftreten. cofenster unterrichtet den Kunden über den Eintritt solcher Umstände umgehend und unternimmt angemessene Schritte, um die Auswirkungen für die Kunden zu mildern.

13.5 Der Kunde hat cofenster jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen und dabei reproduzierbar anzugeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt. Der Kunde wird cofenster aktiv bei der Fehlersuche unterstützen und dabei insbesondere alle weiteren notwendigen Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen, die cofenster zur Analyse und Beseitigung des Mangels benötigt. Stellt sich nach Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass der Fehler nicht dem Verantwortungsbereich von cofenster zuzurechnen ist, kann cofenster von dem Kunden die Kosten der Prüfung in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von cofenster lag.

13.6 Die Bestimmungen dieser Ziff. 13 gelten entsprechend für Rechtsmängel.

14. VERTRAULICHKEIT

14.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglich gemachten oder übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der anderen Partei erkennbar sind (nachfolgend bezeichnet als „vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Parteien sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten und vor unbefugter Offenlegung zu schützen. Alle von cofenster stammenden vertraulichen Informationen dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks Kenntnis von den jeweiligen vertraulichen Informationen haben müssen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die jeweiligen vertraulichen Informationen bleiben ausschließlich im Eigentum von cofenster. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von cofenster dürfen vertrauliche Informationen nicht aufgezeichnet, gespeichert, weitergegeben, verwertet, vervielfältigt und/oder Unbefugten zugänglich gemacht werden. Auf Anforderung von cofenster sind alle von cofenster stammenden vertraulichen Informationen (ggf. einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverzüglich und vollständig an cofenster zurückzugewähren oder zu vernichten.

14.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Vorschriften und/oder zwingender Entscheidungen von Gerichten oder staatlichen Verwaltungsbehörden weitergegeben werden müssen und/oder soweit die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen nach Maßgabe von § 3 oder § 5 GeschGehG gestattet ist.

14.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist die andere Partei unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

14.4 Mit den vertraulichen Informationen darf kein „Reverse Engineering“ betrieben werden, d.h. es ist nicht gestattet, durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen Analysen durchzuführen oder Informationen zu gewinnen. Das Recht, ein öffentlich verfügbar gemachtes Produkt oder einen öffentlich verfügbar gemachten Gegenstand zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen oder zu testen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) GeschGehG, bleibt unberührt.

14.5 Die Rechte und Pflichten dieses Abschnitts „Vertraulichkeit“ werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht wurden oder gesetzlich aufzuheben sind.

15. DATENSCHUTZ UND PERSONENBEZOGENE DATEN

15.1 Bei der Nutzung unserer Services und Erstellung der Videos werden auch personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der jeweils abgebildeten und bearbeitenden Personen (Kundendaten). Dieser Abschnitt „Datenschutz“ bezieht sich auf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Über die Verarbeitung von personenbezogener Daten des Kunden, wie bspw. von Kontaktpersonen des Kunden, informiert cofenster in der Datenschutzerklärung von cofenster.

15.2 Die Parteien halten sich an die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere solche der DSGVO und des BDSG. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass cofenster persönliche Daten gemäß der Datenschutzbestimmungen von cofenster verarbeitet.

15.3 Der Kunde ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der Kundendaten. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass er über eine ausreichende Erlaubnis (insbesondere die notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verfügt. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass die betroffenen Personen entsprechend der DSGVO über die Datenverarbeitung informiert sind und ist für die Erfüllung der Betroffenenrechte verantwortlich. 

15.4 cofenster verarbeitet die Kundendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der cofenster-Software nur nach den Weisungen und im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen zur Absicherung dieser Datenverarbeitung den als Anlage 2 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 DSGVO. 

16. REFERENZWERBUNG

16.1 Sie sind damit einverstanden, dass cofenster Ihren Namen, Ihr Unternehmenslogo, Ihre Marken und Warenzeichen unentgeltlich in jeglicher Form und auf jeglichem Medium zu internen und/oder externen Werbe- und Kommunikationszwecken veröffentlichen und Sie als Referenzkunden nennen kann (nachfolgend bezeichnet als „Referenzwerbung“). Insbesondere kann cofenster Ihren Namen, Ihr Unternehmenslogo, Ihre Marken und Warenzeichen auf Kundenlisten, Website und Accounts in den sozialen Netzwerken sowie in Präsentationen von Aktivitäten hinzufügen.

16.2 Der Kunde räumt cofenster alle für die Referenzwerbung benötigten Rechte ein und garantiert, dass die Nutzung des Namens, des Unternehmenslogos, der Marken und der Warenzeichen nach Maßgabe der Ziffern 16.1 und 16.2 keine Ansprüche Dritter begründet. Der Kunde ist verpflichtet, cofenster von allen Ansprüchen Dritter, die diese wegen Nutzung des Namens des Kunden, seiner Unternehmenslogos, seiner Marken und seiner Warenzeichen im Rahmen einer Referenzwerbung geltend machen, unverzüglich freizustellen. Dies umfasst auch sämtliche cofenster in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, insbesondere Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, einschließlich anfallender Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. 

16.3 Die Referenzwerbung darf während der Vertragslaufzeit und bis zu einer Dauer von 48 Monaten nach dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums darf cofenster die Referenzwerbung nicht erneut schalten bzw. Inhalte, die Referenzwerbung enthalten, nicht neu ins Internet einstellen oder auf bereits geschaltete oder veröffentlichte Inhalte, die Referenzwerbung enthalten, erneut verweisen. cofenster ist jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Referenzwerbung von der eigenen Webseite, Accounts in den sozialen Netzwerken sowie in Präsentationen von Aktivitäten in jedem Medium und in jeder Form zu entfernen. Bereits erstellte physische Materialien (z.B. Printmaterial) dürfen nach Ablauf dieses Zeitraums noch aufgebraucht werden. Wenn Sie dieser Verwendung widersprechen möchten, tun Sie das bitte bereits bei Vertragsschluss. Etwaige Arbeitsergebnisse, insbesondere erstellte Videos, werden von cofenster nicht veröffentlicht.

16.4 Die Referenzwerbung ist stets ausgeschlossen, wenn ihr offensichtliche Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, die Referenzwerbung mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widerrufen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt wird. cofenster wird die Referenzwerbung in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Bereits erstellte physische Materialien (z.B. Printmaterial) dürfen aufgebraucht werden.

17. HAFTUNG

17.1 cofenster haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

17.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 17.1 dieser AGB haftet cofenster dem Kunden gegenüber bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen von cofenster entspricht der Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung für ein Vertragsjahr, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm ein höherer, vertragstypischer Schaden entstanden ist. Wird in einem Vertragsjahr die Haftungshöchstsumme nicht erreicht, erhöht sie sich für das nächste Vertragsjahr nicht. 

17.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen sowie im Rahmen von schriftlich von cofenster übernommenen Garantien.

17.4 Eine weitergehende Haftung von cofenster als in dieser Ziff. 17 vorgesehen, besteht, ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, nicht. Dies gilt auch für einen etwaigen Anspruch des Kunden auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder Ersatz für Mangelfolgeschäden. cofenster haftet zudem insbesondere nicht für Schäden, die auf eine Verletzung von vertraglich vereinbarten oder in diesen AGB geregelten Mitwirkungspflichten des Kunden, etwa auf eine unterlassene Sicherung von Daten gem. Ziff. 5.5 oder durch Hochladen von eigenen Inhalten des Kunden, die entgegen Ziff. 5.6 nicht zuvor auf Viren oder andere Schadsoftware geprüft wurden, zurückzuführen sind.

17.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von cofenster gemäß § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

17.6 Diese Ziff. 17 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern sowie Organen und Erfüllungsgehilfen von cofenster.

18. ÄNDERUNG DER AGB

18.1 cofenster kann dies AGB ganz oder in Teilen aktualisieren und ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht, etwa wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder sonstige, für die Erbringung der Leistungen der cofenster wesentliche Umstände ändern und sich dieser triftige Grund auf einzelne Bestimmungen dieser AGB auswirkt. Wir ändern diese AGB nur in dem Umfang, der wegen des triftigen Grundes im Sinne dieser Ziff. 18.1 erforderlich ist, ab. Wenn wir diese AGB aktualisieren oder ändern, werden die aktualisierten AGB auf www.cofenster.com veröffentlicht. 

18.2 Wir informieren unsere Kunden sechs (6) Wochen vor der Änderung dieser AGB und senden unseren Kunden die geänderten AGB in elektronischer Form zu. Widerspricht ein Kunde in diesem Zeitraum den Änderungen nicht, gelten die jeweiligen Änderungen als akzeptiert. Legt der Kunde Widerspruch gegen die Änderung ein, gelten die bisherigen AGB fort. In unserer Mitteilung über die Änderung dieser AGB weisen wir den Kunden auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.

19. PFLICHTÜBERNAHME DURCH DRITTE

19.1 Keine der Parteien ist berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. cofenster kann auch ohne Zustimmung des Kunden die Leistungserbringung auf solche Unternehmen übertragen, die im Sinne von § 15 AktG mit cofenster verbunden sind.

19.2 cofenster kann jedoch zur Erbringung der Leistung Subunternehmer einsetzen. Soweit dies die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, gilt der Abschnitt „Datenschutz“ dieser AGB.

19.3 SALVATORISCHE KLAUSEL

Wenn eine Klausel dieser AGB oder einer Bestellung nach geltendem Recht unwirksam ist oder wird, wird die unwirksame Bestimmung durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, deren Absicht der ursprünglichen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben weiterhin in Kraft.

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980). 

20.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen unter diesem Vertrag und Auslegung dieses Vertragswerks sind die Gerichte in Hamburg, Deutschland, zuständig. 

20.3 Wird dieser Vertrag in der englischen Sprache geschlossen, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. 

20.4 Bei einem Widerspruch zwischen den AGB und einer konkreten Bestellung haben die Bedingungen der Bestellung Vorrang. 

20.5 Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen die Zahlungsansprüche von cofenster nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen nur dann zurückhalten, wenn seine Gegensprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder es sich um Ansprüche des Kunden handelt, die aus demselben Vertragsverhältnis mit cofenster stammen.

Anlagen
Folgende Anlagen sind ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrags:
Anlage 1 – Nutzungsrichtlinie
Anlage 2 – Auftragsverarbeitungsvertrag

Anlage 1

Nutzungsrichtlinien für die cofenster Software

Stand: 1. Juli 2023

Wir, die cofenster GmbH (nachfolgend bezeichnet als „cofenster“, „wir“ oder „uns“) bieten unseren Kunden und den von diesen autorisierten Nutzern die cofenster-Software an.
Diese Nutzungsrichtlinie stellt klar, welche Inhalte die Kunden und jeweiligen Nutzer mit der cofenster-Software erstellen dürfen. Die Nutzer (nachfolgend bezeichnet als „Sie“ oder „Ihnen“) sind aufgefordert, diese Nutzungsrichtlinie aufmerksam zu lesen.

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch und drücken Sie nur dann auf „Akzeptieren“, wenn Sie dieser Nutzungsrichtlinie zustimmen.

1. Allgemeines

1.1 Vor der Nutzung der cofenster-Software muss der jeweilige Nutzer diese Nutzungsrichtlinie akzeptieren.

1.2 Mit dem Anklicken des Buttons „Akzeptieren“ bestätigt der jeweilige Nutzer, diese Nutzungsrichtlinie gelesen zu haben, und akzeptiert die hierin aufgestellten Regelungen über die inhaltlichen Beschränkungen.

1.3 cofenster macht sich die Inhalte, die der Nutzer erstellt, nicht zu eigen.  

2. Zulässige Nutzer

2.1 Die zulässigen Nutzer der cofenster-Software sind in den AGB definiert. 

2.2 Die Nutzer müssen volljährig sein, um die cofenster-Software zu nutzen.

3. Über cofenster erstellte Inhalte

3.1 <span>Sie verpflichten sich, nur solche Inhalte über die cofenster-Software zu erstellen und über die cofenster-Software zu bearbeiten, deren Schaffung nicht gemäß dem Abschnitt „unzulässige Inhalte“ untersagt wird.</span>

3.2 Sie sind zudem verpflichtet, nur solche Daten in der cofenster-Software abzulegen oder zu nutzen, die zuvor auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten geprüft wurden und bei dieser Prüfung dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) anzuwenden.

3.3 Es ist Ihnen untersagt, rechtswidrige Inhalte mittels der cofenster-Software zu produzieren.

4. Unzulässige Inhalte

4.1 <span>cofenster hat keinen Einfluss auf die von Ihnen erstellten Inhalte, wir nehmen jedoch den Persönlichkeitsschutz jedes Menschen sehr ernst. Wir verbieten daher die Erstellung folgender Inhalte:</span>

Inhalte mit ehrverletzendem und beleidigendem Charakter, wozu auch Inhalte zählen, die geeignet sind, Mitarbeiter unserer Kunden zu mobben oder auszuschließen;

Inhalte mit pornografischem oder kinderpornografischem Charakter;

Inhalte, die Selbstmord verherrlichen oder Suizidgedanken fördern;

- Inhalte, die terroristische Handlungen verherrlichen oder zu solchen anstiften;

- Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte oder Privatsphäre anderer Personen verletzen;

- Inhalte, die menschenverachtend, rassistisch oder diskriminierend sind. 

4.2 Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für solche Videos, die auf genannte Probleme in der Gesellschaft oder in einem Unternehmen in einer dem jeweiligen Thema angemessenen Art und Weise aufmerksam machen sollen.

4.3 cofenster behält sich vor, unzulässige Inhalte nach eigenem Ermessen zu beurteilen.

5. Untersagte und unbefugte Nutzung

5.1 Es ist Ihnen untersagt:

i. automatisierte Systeme wie „Robots“, „Spiders“ oder „Offline-Reader“ zu nutzen, die in einem bestimmten Zeitraum mehr Anforderungen an unsere Server senden, als ein Mensch in diesem Zeitraum in einem herkömmlichen Browser produzieren kann; 

ii. die cofenster-Software in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, unsere Websites zu schädigen, zu deaktivieren, zu überlasten oder anderweitig zu beeinträchtigen, oder die Nutzung der cofenster-Software durch andere Parteien zu stören; 

iii. zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die cofenster-Software zu gewähren; 

iv. auf die cofenster-Software von außerhalb unserer vorgesehenen Schnittstelle zuzugreifen; oder 

v. die cofenster-Software zu Zwecken oder auf eine Weise zu nutzen, die gesetzwidrig oder durch Ihren Vertrag mit uns untersagt ist. 

5.2 Sie dürfen die cofenster-Software nicht nutzen, wenn die Inanspruchnahme oder Nutzung der cofenster-Software gemäß den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder von dem aus Sie auf die cofenster-Software zugreifen oder diesen nutzen, gesetzlich verboten ist.

5.3 Sie benachrichtigen uns unverzüglich, wenn Ihnen die unbefugte Nutzung Ihres Accounts oder der Zugangsdaten und Passwörter Ihrer Nutzer zur Kenntnis gelangt.

6. Reaktionsmöglichkeiten von cofenster

6.1 cofenster hat keine Kontrolle über die von den Nutzern erstellten Inhalte.

6.2 Wird cofenster darauf hingewiesen oder erhält auf anderem Wege Kenntnis davon, dass Sie über Ihren Account illegale oder unzulässige Inhalte erstellen oder Sie die cofenster-Software in sonstiger Weise unzulässig oder unbefugt nutzen, kann cofenster Ihren Account nach Maßgabe von Ziff. 10.1 und Ziff. 10.2 der AGB sperren und gegebenenfalls Ihren Vertrag mit cofenster kündigen. 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Auf diese Nutzungsrichtlinie findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

7.2 Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Nutzungsrichtlinie sind die Gerichte in Hamburg zuständig.

7.3 Ist eine Bestimmung dieser Nutzungsrichtlinie unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsrichtlinie in Kraft. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine der Absicht der unwirksamen Bestimmung entsprechende Bestimmung ersetzt werden.

Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen.